Können alle Mitarbeiter und Besucher im Notfall Ihr Gebäude rechtzeitig verlassen, auch wenn sie den Aufzug
nicht benutzen dürfen oder können???
Bei "Evakuierungsprodukte" finden Sie unsere einzigartige Lösungen:

Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel hat für Sie die besten Lösungen im Notfall für die Evakuierung von hilfsbedürftigen Personen über Treppen.

EVAKUIERUNGSHILFSMITTEL FÜR WEN?
Im Falle eines Feueralarms oder Rauchalarms dürfen Aufzüge nicht benutzt werden, wodurch zum Beispiel gehbehinderte Mitarbeiter, Personen mit Herz- und Gefäßkrankheiten, Herzrhythmusstörungen, Herzklopfen, Personen mit Asthma, schwangere Frauen, ältere Personen, das Gebäude nicht mehr so einfach verlassen können.

INKLUSIONSGESETZ
Aber heutzutage gilt "Inklusion für Alle", also weniger mobile Menschen müssen in ein Gebäude hinein können, aber gleichzeitig muss der Arbeitgeber auch Maßnahmen getroffen haben, dass diese sich nicht selbstrettende, gehbehinderte Personen mit einem Evakuierungsstuhl oder Evakuierungsmatratze schnell und sicher das Gebäude verlassen können.

Quick+Safe+Chair
Vor 30 Jahre habe ich mit Evac+Chair Evakuierungsstühle angefangen.
In den letzten Jahren haben Kunden mit mir Sicherheitsmängel bei Evakuierungsstühlen besprochen und da habe ich gedacht, "wieso baut jeder Hersteller den Evac+Chair aus 1982 nach?".
Deshalb haben wir, Arno Bauhaus und F.-H. Ing. Renardy, einen Stuhl entwickelt, der sehr schnell aufgebaut ist, dem Insassen noch mehr Sicherheit bietet und sehr sehr sehr stark ist (getestet bis 360 Kilo).

 

Wir wollten, dass der Quick+Safe+Chair Evakuierungsstuhl so stark ist, damit Sie sehen, was für eine Qualität Sie bekommen : 
Der Quick+Safe+Chair kann, bei regelmässiger Wartung, für die nächste dutzenden Jahre Ihr Evakuierungshilfsmittel für den Notfall sein.
 
Bei Ausschreibungen wählt man unseren Stuhl, weil man 100% davon überzeugt ist, wo der Stuhl viel besser ist, im Vergleich zu den Mitbewerbern.
 
Unser Quick+Safe+Chair Evakuierungsstuhl ist in 95% der Fälle für hilfsbedürftige Personen die beste Lösung:
der Quick+Safe+Chair hängt an strategische Stellen im Gebäude an der Wand.
Im Notfall, wenn man evakuieren muss, ist der Quick+Safe+Chair in zwei Sekunden für die Evakuierung eines gehbehinderten Mitarbeiters einsatzbereit. Man muss nur noch die hilfsbedürftige Person in dem Evakuierungsstuhl hineinhelfen, mit den vorhandenen Riemen festschnallen und über die Stufen der Treppe hinunter transportieren zum Sammelplatz.
Eine hilfsbedürftige Person in dem Sitz helfen geht einfacher mit unserem Transfer Sitz !  Dieser Sitz ist ganz leicht und führen wir Ihnen gerne vor.
 
Also, Person im Stuhl setzen, hinunter und raus aus dem Haus: 
In einem Gebäude mit 23 Obergeschossen ist der Evakuierungsstuhl in 6.15 Minuten unten (das wurde ausprobiert in Köln, Justizviertel).
ABER ... wie schnell es hinunter gehen soll ist nicht wichtig.
Hauptsache, Sie kommen sicher unten an !
 
Kein Evakuierungsstuhl? Was sonst?
Mit einem Evakuierungsstuhl transportiert man hilfsbedürftige Personen sitzend über die Treppe nach unten.
Wenn eine hilfsbedürftige Person nicht in einem Evakuierungsstuhl sitzen kann, dann gibt es eine andere Möglichkeit: ein EvakuierungsGLEITtuch, womit Sie hilfsbedürftige Personen liegend über die Treppe evakuieren können.
Bei bettlägerige Personen, im z.B. Altenheim oder Krankenhaus, benutzen Sie ein Evakuierungstuch, dass unter jeder Matratze liegt, fertig für den Einsatz.
 
Was haben all diese Evakuierungslösungen gemeinsam?
Bei ALLEN Produkten brauchen Sie nicht aufzuheben!
Also alle Produkte sind rückenschonend.
 
30 Jahre Erfahrung
Mit insgesamt jetzt 30 Jahren Erfahrung mit Evakuierungshilfsmitteln bemüht sich das Team von Bauhaus Evakuierungshilfsmittel sich jeden Tag wieder wie man gehbehinderte Kollegen, Mitarbeiter in z.B. einer Werkstatt für Behinderte oder sogar bettlägerige Personen im Altenheim/Krankenhaus aus Ihren Hochhäusern am besten evakuieren kann.
 
Nicht nur Vertrieb!
Daneben sind unsere Mitarbeiter und unsere Agenturen sehr gut damit vertraut wie man eine Schulung und Wartung macht. Also bei uns bekommen Sie Produkte mit Qualität und Service!
 
Vorführung
Wir versorgen in Ihrem Gebäude gerne eine unverbindliche, kostenlose Vorführung mit unserem Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair, unserer Evakuierungsmatratze Quick+Safe+Mattress und unserem Evakierungstuch Quick+Safe+Sheet, wobei wir sehen lassen, dass es möglich ist ohne aufzuheben eine hilfsbedürftige Person über die Treppen nach unten zu evakuieren.
 
Sind Sie nicht sicher ob ALLE Personen rechtzeitig das Gebäude in einem Notfall verlassen können, wobei Sie den Aufzug nicht benutzen können oder dürfen, dann rufen Sie uns für eine Vorführung an.
(Anfrage Vorführung hier: Kontakt Bauhaus Evakuierungshilfsmittel)
 
Unseren Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair wird auch Rettungsstuhl, Notfallstuhl, Gehbehindertenstuhl, Treppenläufer, EvacStuhl, Evacchair, Exitstuhl, Exitchair oder Transportstuhl genannt.
 
Unsere AGB's
Unsere AGB der Kooperative Bauhaus EvakuierungsHilfsmittel finden Sie hier: AGB der Kooperative Bauhaus Evakuierungshilfsmittel .

 

Alle Dienstleistungen (Vertrieb, Wartung, Einweisung) unter einem Dach


Bei uns finden Sie alles im Bezug auf:
 
* Vertrieb : finden Sie hier das richtige Modell Evakuierungsstuhl ... mehr Info finden Sie unter "Evakuierungsprodukte";
 
* Schulungen : Ihre Mitarbeiter müssen wissen wie man mit Ihren Hilfsmitteln umgeht, um Menschen sicher evakuieren zu können ... mehr Info finden Sie unter "Schulung";
 
* Wartung : damit Sie sicher sind, dass Ihre Hilfsmittel technisch einwandfrei funktionieren, kontrollieren wir gerne für Sie Ihre Evakuierungshilfsmittel ... mehr Info finden Sie unter "Wartung".
 
 
Für mehr Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, telefonisch oder über Email, wir melden uns umgehend.
 
  
Für ein kostenloses, unverbindliches Angebot können Sie sich hier anmelden.
 
 
Suchen Sie einen Personal Trainer und Wartungstechniker, der Sie versteht ?
 
Nachdem ich 5 Jahre im deutschsprachigen Gebiet gearbeitet habe, folgte ich einem Angebot der Hauptniederlassung in Birmingham.
Meine Aufgaben bestanden darin : Importeure in Europa und Israel einzuweisen in Vorführung, Wartung und Schulung.


Danach folgte ich einem Angebot aus New York und Kanada für Evac+Chair tätig zu sein.
Nach diesen internationalen Erfahrungen habe ich in Europa wieder meine Arbeit aufgenommen.
Meine weitreichende Erfahrung habe ich von Escape Chair und Evac+Chair angenommen.
Auch hier wieder meine besondere Schwerpunkte : Vorführung, Wartung, Schulung.
Hierbei zeigen sich meine 30 Jahre Erfahrung mit diesen Evakuierungsstühlen und mein Wissen, wo Kursteilnehmer Schwierigkeiten / Probleme haben.
Da biete ich Lösungen und diese Info finden Sie nicht bei den anderen Mitbewerbern und auch auch nicht im Internet. Meine Schulungen haben sich so entwickelt, dass ich mit der Gruppe Kursteilnehmer Übungen für eine sichere Handhabung durchführe. Und das sind die Übungen, die kein anderer Hersteller oder Agentur zeigt.
 
Aufgrund mangelhafter Informationen durch Gebrauchsanleitungen oder Schulungen passierte in der Praxis folgendes :
Bei einem Kunden schule ich eine Gruppe im Umgang mit dem Evakuierungsstuhl, eine einfache "Basic Training Kurs".
Einer der Kursteilnehmer wurde von einem Konkurrenten geschult, damit er auch andere Kollegen im Umgang mit dem Evakuierungsstuhl schulen konnte, er war "Key Trainer".
Dieser gute Mann sagte nach dem Grundausbildungskurs, den ich gegeben hatte :
"Da habe ich ich doch Punkten  dazu gelernt (...)". 
 
Viele schauen sich den Preis an, was eine Schulung kostet.  Aber was für eine Schulung bekommen Sie für Ihr Geld ?
Mein Ziel ist es, dass Sie eine Gruppe haben, die in der Praxis anpackt.
Wenn eine Gruppe alle Übungen mit dem Stuhl durchgeführt hat, dann kann Ihre Organisation darauf weiterbauen, sodass ich bei Ihnen nächstes Jahr viel weniger Zeit für Schulungen reservieren muss.
 
Und was Wartungen angeht :
Ich kannte Agenturen, die grundsetzlich jedes Jahr wieder Gummi-Riemen ausgewechselt haben.
Das muss nicht sein : neue Gummi-Riemen halten mindestens 3 Jahre (hängt davon ab, ob der Stuhl bei der Heizung hängt, ob UV-Licht daran kommt, ob öfters geübt wird, usw.).
Gummi-Riemen müssen nur ersetzt werden, wenn es Brüche / Risse gibt oder wenn die Weichmacher aus dem Gummi sind. 
 

 

 


EVAKUIERUNGSPRODUKTE.

Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair Modell 180
Diesen Evakuierungsstuhl bekommen Sie :
• mit einem Anti-Rutsch Belag oben und unten;
• mit einer Traglast bis auf 200 Kilo: getestet mit 360 Kilo auf dem Sitz, nicht auf dem Rahmen vom Sitz, aber auf die Sitzfläche;
• mit einer Feuerwehr-rote Abdeckhülle mit Rückseite offen;
• mit einer flache, gepolsterte Unterstützung im Rücken des Insassen zum angenehmen Sitz, auch für etwas längere Zeit, auf dem Sammelplatz;
• mit austauschbaren Gleitriemen und austauschbaren Rollen;
• mit großen Rädern hinten;
• mit Kopfstütze und Kopffixierung;
• mit Kickständer OHNE Gasdruckfeder;
• mit feuerhemmendem Material;
• mit tieferen und breiteren Sitz;
• mit 1 Paar Wandhalterungen;
• mit 1x nachleuchtendem Namensschild;
• mit sehr ausführlicher Gebrauchsanleitung.
 
Vorführung oder Angebot können Sie hier (Kontakt Quick+Safe+Chair Modell 180) anfragen.

Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair Modell 180
Der Quick+Safe+Chair ist einen Evakuierungsstuhl um gehbehinderte Personen im Notfall durch den Flur und über die Stufen der Treppen nach unten zu transportieren, ohne zu tragen!
Der Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair ist entwickelt für die sichere, schnelle und respektvolle Evakuierung von gehbehinderten Personen im Notfall über die Treppe nach unten, wenn man den Aufzug nicht benutzen kann oder darf.
Mit dem Quick+Safe+Chair können Sie Personen bis 150 Kilo ohne viel Kraftaufwand von einem bestimmten Obergeschoss zum Ausgang Ihres Gebäudes transportieren.
Der Evakuierungsstuhl Quick+Safe+Chair:
  ist schnell und einfach in zwei Sekunden fertig für den Einsatz
  hat vier Räder für stabileren Transport auf der Ebene
  funktioniert auf geraden Treppen mit einem Winkel von 28 bis 40 grad
  geht kontrolliert die Treppe hinunter durch Reibung von den Gleitriemen auf den Kufen
  ist inklusive Kopfstütze, Abdeckhülle, Gebrauchsanleitung, Aufhängebügel und CE-Marke
  ist getestet bis 360 Kilo: Belastbarkeit bis 200 Kilo
  hat 2 Jahre Garantie auf Konstruktion
 
Also es gibt keine Garantie auf die verschleißbare Teile:
  Gleitriemen
  Anti-Rutsch Belag oben und unten
 
Standardmodell Quick+Safe+Chair:
  Ladekapazität: 200 Kilo
  Eigengewicht: 15 Kilo
  Zusammengefaltet: H x B x T = 115 cm x 52 cm x 22 cm

 

 

Service

SCHULUNG.

Schulung mit Ihren Evakuierungsstühlen
Eine Schulung ist genau so wichtig wie eine Wartung.
Mit einer Schulung sind Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter sicher mit dem Evakuierungsstuhl umgehen können.
Das Bild nebenan zeigt einen von 8 Stühle von unterschiedlichen Kunden, die die Stühle falsch bedient hatten: deshalb sind die Rohre von dem Sitz und der Rückenlehne verbogen.
Hätten diese Kunden jährlich eine Schulung durchführen lassen, dann wäre dieser Schaden nicht entstanden.

Wir raten Ihnen einmal im Jahr mit dem Evakuierungsstuhl zu üben. Das könnten Sie intern machen. Wenn zum Beispiel zuviel Personalwechsel stattgefunden hat, können Sie uns gerne anrufen für eine Schulung. Eine Schulung von einem geschulten Vertreter, der richtig mit dem Evakuierungsstuhl umgehen kann, ist immer wieder eine wertvolle Erfahrung.

 
Sparen Sie nicht an Schulungskosten, sondern setzen Sie auf fachgerechte Einweisungen:
Eine Anfrage für ein Angebot kostet Sie nichts ... (Kontakt Einweisung Evakuierungsstühle)
 
Bitte nehmen Sie ein Paar Minuten Ihrer Zeit um zu lesen was mit dem Evakuierungsstuhl passiert, wenn ungeübte Kursteilnehmer das "Kinderwagen=Prinzip" ausprobieren möchten ...  

 

WARTUNGEN.

Wartungen durchführen

Eine Wartung ist genau so wichtig wie eine Einweisung:

Mit Wartung sind Sie sicher, dass Ihr Evakuierungsstuhl technisch in Ordnung ist.

Das Bild nebenan zeigt einen von 8 Stühle von unterschiedlichen Kunden, die die Stühle falsch bedient hatten: deshalb sind die Rohre von dem Sitz und der Rückenlehne verbogen.

Hätten diese Kunden jährlich eine Wartung durchführen lassen, dann wäre dieser Schaden nicht entstanden.

TÜV hatte angeordnet die Evakuierungsstühle jährlich warten zu lassen. Im Durchschnitt machen unsere Kunden 1x in zwei Jahre eine Wartung.  

Wir haben eine Liste mit 26 Kontrollpunkte. Der Evakuierungsstuhl wird fachgerecht überprüft und nach der Wartung bekommen Sie das Wartungsprotokoll.

 

Sparen Sie nicht an Wartungskosten, sondern setzen Sie auf fachgerechte Wartungen:

Eine Anfrage für ein Angebot kostet Sie nichts ... (Kontakt Einweisung Evakuierungsstühle)

 

 

Und noch eine Bemerkung was Wartungen angeht : 

Ich kannte Agenturen, die grundsetzlich jedes Jahr wieder Gummi-Riemen ausgewechselt haben.

Das muss nicht sein : neue Gummi-Riemen halten mindestens 3 Jahre (hängt davon ab, ob der Stuhl bei der

Heizung hängt, ob UV-Licht daran kommt, ob öfters geübt wird, usw.).

Gummi-Riemen müssen nur ersetzt werden, wenn es Brüche / Risse gibt oder wenn die Weichmacher aus dem

Gummi sind. 

Das heisst nicht, dass Evakuierungsstühle jede 3 Jahre gewartet werden können. Wenn nicht auf eine richtige Art & Weise mit dem Evakuierungsstuhl geübt wird, dann kann durch falsche Handhabung der Stuhl sich verbiegen : 

Ein Fehler, der regelmässig doch noch probiert wird, ist die "Kinderwagen-Handhabung" ... das ist hier oben im Bild passiert.  Der Stuhl hat ALU-Rohre und bei falscher Handhabung verbiegen die sich.  Deshalb muss man regelmässig die Stühle warten lassen.

 

Andererseits ist es seit Dezember 2006 in jedem EU-Land gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie :

* genügend Hilfsmittel haben

* Wartungen durchführen

* Mitarbeiter schulen

Jede Wartung und jede Schulung müssen Sie schriftlich festlegen.

Das wird für die Sicherheit Ihrer hilfsbedürftigen Kollegen gemacht,  ...  aber auch für die Behörden !!!

Kontakt

KONTAKT.

Sind Sie an unsere Evakuierungsprodukte interessiert?

Dann nehmen Sie bitte zur weiteren Information Kontakt mit uns auf unter:
 
Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel
Arno Bauhaus
Richtericher Straße   64
D-52072   AACHEN
T: 0049 - 178 - 6635457
T:  0031 - 621 - 868 - 958
Wir beraten Sie gerne.
 Alternativ können Sie hier unten bitte Ihre Kontaktdaten eingeben und wir melden uns umgehend.

 

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Impressum

Firma
Kooperative Bauhaus Evakuierungshilfsmittel u.a.
Vorsitzender
Arno Bouwhuis
Anschrift
Industriestr.  29
 
NL – 6433JW   Hoensbroek
 
Niederlande
Mobil NL.
+31 (0) 621 – 868 – 958
Mobil D.
+49 (0) 178 - 6635457
Email
info@evac-safe.com
Domain
www.evac-safe.com
Handelskammernummer
851526081 (RSIN)
Rechtsform
Gesellschaft mit Haftungsausschluss
Steuernummer
NL.8515.26.081.B.01

 

Die Kooperative Bauhaus Evakuierungshilfsmittel u.a. hat sich auch mit dem Handelsname Coöperatie Bauhaus Evacuation Systems u.a. registriert.
 
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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER KOOPERATIVE BAUHAUS EVAKUIERUNGSHILFSMITTEL U.A.
1. November  2019
 
Artikel 1: allgemein
1.1       Wo in diesen Allgemeinen GeschäftsBedingungen (AGB) ist gesprochen über "Bauhaus Evacuation Systems" oder "wir/uns" bedeutet dies, die gesetzlichen in Hoensbroek, Niederlande, gegründete Kooperative "Coöperatie Bauhaus Evacuation Systems U.A." auch bekannt unter den Handelsnamen "Bauhaus Evacuation Systems" und "Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel”.
1.2       Die Agenturen / Kunden / Verbraucher Bauhaus Evakuierung Systeme in Transaktionen, die in jeder Vereinbarung (bei Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist nachstehend als "die andere Partei" genannt.
 
Artikel 2: Anwendungsbereich
2.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angewendet für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Güter und Dienstleistungen der Kooperative Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel u.a..
2.2       Die von der andere Partei angewendete Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, wenn sie nicht kollidieren mit unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen und wir diese Geschäftsbedingungen der anderen Partei ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
 
Artikel 3: Angebot und zu Stande kommen der Vereinbarung
3.1       Alle Angebote unserer Güter und Dienstleistungen durch uns abgegeben sind in der Regel freibleibend und unverbindlich und können nur als eine
Aufforderung zu einem anderen Angebot angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2       Angebote und Kostenvoranschläge gelten nur für die bestimmten, angebotenen Mengen. Bestellen Sie kleinere Mengen, dann ist uns das Recht vorbehalten die Preise zu ändern. Auf bestellte Anzahlen der speziell gebauten Produkte gilt ein Vorbehalt von PLUS oder MINUS 10 %.
3.3       Eine Vereinbarung kommt erst dann zustande nach einer schriftlichen Annahmeerklärung unserer Seite, nachdem die andere Partei uns den Auftrag und/oder Bestellung schriftlich gegeben hat, oder nachdem wir mit der Ausführung, übereinstimmend mit der gegebenen Auftrag und/oder Bestellung der anderen Partei, schon begonnen haben.
3.4       Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Auch bei Annahme des Angebotes des Kunden erfolgt dieses unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Belieferung durch unseren Lieferanten. Die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung werden wir jedoch dem Kunden möglichst umgehend mitteilen.
 
Artikel 4: Annullierung, zwischenzeitliche Anpassungen und Beendung
4.1       Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel ist berechtigt, einen Vertrag abgeschlossen von ihr mit der anderen Partei zu annullieren, ohne dabei die andere Partei zu entschädigen, wenn die Lieferzeit überschritten wird, weil der Lieferant der betreffenden Sachen/Teile oder im Fall der Lieferant sonst gegen uns bei der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung mangelhaft ist.
4.2       Wir behalten uns das Recht vor zu jeder Zeit geringfügige Abweichungen in den von uns angebotenen oder verkauften Angelegenheiten oder in der Zusammensetzung durchzuführen.
4.3       Wenn die andere Partei den Vertrag ganz oder teilweise storniert, wird die andere Partei gehalten an uns, die alle für die Durchführung dieser Vereinbarung von uns angemessene und bereits entstandenen Kosten zu erstatten, unberührt das Recht der Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel auf Entschädigung für entgangene Gewinne und Kosten infolge der Annullierung, Beschädigungen und Interesse.
4.4       Unberührt der sonstigen Rechte sind wir im Falle einer Insolvenz, Konkurs oder Liquidation der anderen Partei berechtigt die Vereinbarung/den Auftrag, ohne Inverzugsetzung und ohne schadenersatzpflichtig zu sein oder zu werden, sofort aufzulösen.
 
Artikel 5: Preise
5.1       Es sei denn insofern ausdrücklich anders angegeben, gelten alle Preise, Tarife/Gebühren und Kosten exklusive Mehrwertsteuer.
5.2       Die Art und Weise der Verpackung und Versendung wird durch uns bestimmt und die damit verbundenen Kosten ist die andere Partei schuldig. Verpackung- und Versandkosten sind nicht im Preis enthalten, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
5.3       Wir sind zu jederzeit berechtigt, nach Abschluss der Vereinbarung, den vereinbarten Preis je nach Verhältnis zu ändern falls die kostenbestimmenden Faktoren, so wie Löhne, Preise der Lieferanten, Einfuhrzölle, Währungskurse, Verbrauchssteuern, Abgaben und Steuern und im Allgemeinen alle gesetzliche, staatliche Maßnahmen, mit oder ohne Mitwissen zum Zeitpunkt des Angebots oder der Bestätigung, Änderungen durchzuführen, das eine oder das andere mit Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer Preiserhöhung innerhalb drei Monaten nach der Gründung der Vereinbarung ist die andere Partei befugt die Vereinbarung aufzulösen.
5.4       Für Rechnungen unter einen bestimmten Nettowert wird, neben den normalen Frachtkosten, einen Betrag für Zuschlag kleiner Auftrag in Rechnung gestellt.
5.5       Dort wo erwartet wird, dass wir Dienstleistungen versorgen, z.B. durch Wartung/Reparatur und/oder Ausbildung, auf und/oder mit der von der anderen Partei angegebenen Güter, wobei die genannten Güter also nicht anwesend sind bei der anderen Partei, obwohl die andere Partei die Güter so vorher beschrieben hatte, so ist die andere Partei uns die Reisekosten und Vorfahrtkoste schuldig.
 
Artikel 6: Lieferung
6.1       Insofern ausdrücklich anders vereinbart, ist die Lieferung "ex works (exw)" unter der Bedingung zu platzieren.
6.2       Wenn Franco Lieferung der Güter ist vereinbart, erfolgt die Versendung auf dem günstigsten Weg für uns. Wenn die andere Partei einen anderen Versandweg wünscht, dann sind die höhere Kosten für Rechnung der anderen Partei.
6.3       Ab dem Zeitpunkt der Lieferung sind die bestellten Güter für Rechnung und Risiko der anderen Partei.
6.4       Die anderen Partei ist verpflichtet, die Sachen bei der ersten Anbietung/Überreichung im Empfang zu nehmen, andernfalls haftet die andere Partei für alle daraus entstehenden Kosten.
 
Artikel 7: Lieferfrist
7.1       Die Angabe der Lieferzeit ist immer annähernd und ist nie ein verhängnisvoller Begriff, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.2       Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel ist berechtigt, nach Ablauf der angegebenen Frist, die Sachen und/oder die Dienstleistungen dennoch innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern und/oder anzubieten.
7.3       Bei Lieferung nach dem Überschreiten der Nachfrist müssen wir schriftlich durch die andere Partei in Verzug gemeldet werden.
7.4       Im Falle höherer Gewalt unsererseits sind wir berechtigt um so viel später zu liefern als die höhere Gewalt (an)dauert.
 
Artikel 8: Zahlung
8.1       Zahlung unserer Rechnungen sollen ohne Rabatt oder ohne weiteren Abzug bezahlt werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ODER Zahlung unserer Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto auf einem angegebenen Bankkonto mit IBAN und BIC/SWIFT-Code. Das Recht der anderen Partei auf Verrechnung oder auf ein Verschiebungsrecht oder Aufschiebungsrecht ist ausgeschlossen.
8.2       Bei Lieferung von Güter und/oder Dienstleistungen in Teile sind wir berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.
8.3       Die andere Partei ist von Rechts wegen in Verzug nur durch Ablauf der Zahlungsfrist. Eine nähere Mahnung oder Inverzugsetzung ist dazu nicht erforderlich.
8.4       Ab dem Moment des Auftretens des Verzugs wird die andere Partei 15 % Verzugszinsen pro Monat auf die gesamte Bestellmenge schuldig sein.
8.5       Alle außergerichtlichen Kosten welche Bauhaus EvakuierungsHilfsmittel machen muss in Zusammenhang mit dem nicht nachkommen der Vereinbarung der anderen Partei von eine oder mehrere Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung gehen zu Lasten der anderen Partei.
8.6       Wenn die andere Partei innerhalb zwei Monate nach der Lieferung der Güter oder nach der Ausführung der Dienstleistungen noch immer nicht bezahlt hat, dann haben wir das Recht unsere Güter wieder zurück zu holen, z. B. entweder nach einer Dienstleistung wie Reparatur/Wartung, wobei durch uns verwendete Teile entfernt werden, mit alle Konsequenzen (Garantie + Sicherheit) für Risiko und Rechnung der anderen Partei, oder bei tatsächliche Lieferung von Evakuierungsstühle mit Zubehör wie z.B. Wandhalterungen, Abdeckhüllen, Namenschilder, Schränke, usw..
 
Artikel 9: Garantie
9.1       Garantie auf gelieferte Güter wird angegeben auf dem Informationsblatt zu diesem bestimmten Produkt und wird festgestellt von dem entsprechenden Hersteller für die dafür genannte Teile des Produkts, sowie z. B. Schweißnähte oder Ventile. Für diesen Zeitraum der Garantie sind wir abhängig von dem entsprechenden Hersteller, also diese Garantie kann möglicherweise im Laufe der Zeit im Vergleich zu der erklärten Garantie, wie bereits von uns vorher erwähnt in Angebote und/oder Rechnung, geändert sein. Der Kunde muss Rücksicht darauf nehmen und, falls erforderlich, speziell bei uns nach der vorgeschriebenen Garantiezeit nachfragen ob diese Garantie zu einem bestimmten Zeitpunkt noch immer aktuell ist.
9,2       Bei dem Evakuierung Stuhl Bsafe+Chair bekommt der Kunde eine Garantie von 2  Jahren auf die Handwerkskunst und auf nicht-schleißbare Teile. Die Gewährleistungsdauer ist 2 Jahre.
9.3       Bei dem in 9.2 erwähnten Produkt gilt die Garantie für dieses Produkt nur und ist nur aufrechterhalten, wenn die anderen Partei dieses Produkt jedes Jahr mindestens 1 Mal pro Jahr kontrollieren lässt, entweder mittels Termin für Sichtkontrolle oder Termin für Wartung: ein Jahr ohne Kontrolle/Wartung bedeutet keine weitere Garantie, mit der Konsequenz, dass Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel nicht mehr haftet für jede (Folge-) Schäden, die nach diesem Zeitpunkt stattfindet.
9.4       Die Garantie enthält nicht Schäden an den von uns gelieferten Produkte und die Reparatur davon im Falle von Missbrauch durch die Mitarbeiter der anderen Partei: Wir weisen darauf hin, dass EU-Gesetzgebung Schulung des Personals erforderlich stellt. Dies gilt für Lieferungen an Endbenutzer als auch hinsichtlich Vermittler (Importeure/Händler).
 
Artikel 10: Reklamation
10.1    Die andere Partei muss Reklamationen bezüglich die abgelieferte Güter und/oder Dienstleistungen zügig aber auf jeden Fall innerhalb von 10 Werktage nach Lieferung schriftlich bei uns melden. Bei Ablieferung sollte die andere Partei nicht sichtbare Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung uns schriftlich informieren. Geringe im Handel zulässige oder technisch nicht zu vermeiden Abweichungen in Qualität, Menge, Breite, Farben, Ausführungen, Abmessungen, usw., können kein Grund sein für Reklamationen.
10.2    Reklamationen nach Ablauf der in diesem Artikel erwähnten Fristen, gemäß sind nicht mehr zulässig.
10.3    Reklamationen nach diesem Artikel sind nur möglich, insofern die andere Partei die Güter nicht in Gebrauch genommen hat oder hat bearbeitet oder verarbeitet, oder in sonstiger Weise darüber verfügt.
10.4    Das zurückschicken/zurückholen der von uns abgelieferten Güter, erfolgt ganz für Rechnung und Risiko der anderen Partei.
 
Artikel 11: Eigentumsvorbehalt
11.1    Alle von uns an der anderen Partei gelieferten und noch zu liefern Sachen bleiben ausschließlich Eigentum der Kooperative Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel, so lange bis alle Forderungen, die wir auf die anderen Partei haben oder bekommen werden, einschließlich die Forderungen die hervorgehen aus dem Scheitern der früheren, aufgelisteten Forderungen, vollständig bezahlt sind.
11.2    Falls durch uns gelieferte Güter, wo wir den Eigentumsvorbehalt darauf haben, eingeführt wird in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, dann herrscht das niederländische Gesetz.
11.3    Solange es ein Eigentumsvorbehalt gibt auf unsere Güter, darf die andere Partei diese Güter nicht außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit nicht belasten, insbesondere ist die andere Partei nicht erlaubt im Rahmen der vorgenannten Umstände die Güter von einige Finanzierungsgeschäfte zu belasten.
11.4    Die anderen Partei muss uns sofort Mitteilung von Ansprüchen oder Versuchen von Dritter dazu in Angelegenheiten, in denen wir ein Eigentumsvorbehalt haben, unter deren Kontrolle zu bekommen bzw. sich zu zueignen, überreichen.
11.5    Die andere Partei gewährt uns bereits jetzt das Recht in den bestimmten, hier beschriebenen Fällen all diesen Orten zu betreten, wo die Eigentümer der Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel sind, damit den Eigentumsvorbehalt ausgeübt werden kann.
 
Artikel 12: höhere Gewalt
12.1    Unter höheren Gewalt versteht man in diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, neben in der Recht und Rechtswissenschaft, alle externen Ursachen, vorhergesehen oder nicht, worauf wir keinen Einfluss ausüben können keinen, doch wodurch wir nicht in der Lage sind unsere Verpflichtungen/unsere Vereinbarungen einzuhalten, darunter einschließlich auf jeden Fall Streiks in Unternehmen, Übertragungsfehlern, Feuer, Arbeitskräfte Mangel, ob durch Krankheit, Fehlzeiten und/oder Mangel von oder von Lieferanten und/oder Träger, Verzögerung oder Unmöglichkeit bei der Zulieferung der Teile und Schäden an oder Defekten an für den Auftrag essenzielle geschäftlichen Ressourcen von Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel.
 
Artikel 13: Haftung
13.1    Wir haften nicht für Schaden, welcher Art auch immer, materiellen Schaden und/oder immateriellen Schaden, erlitt durch die andere Partei oder Dritter, die Wartung und Einweisung nicht von  einer von Bauhaus EvakuierungsHilfsmittel zertifizierte Partei, die geschult sind und regelmäßig geschult werden, wie Wartung und Schulung auf unsere Medizinische Klasse 1 Produkte durchzuführen.
13.2    Wir haften nicht für Schäden, welcher Art auch immer, Folgeschäden, Verzögerungsschäden, erlitt durch die andere Partei oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Verwendung, Besitz oder Defekten der gelieferten Güter, sofern nicht Vorsatz oder grobe Schuld.
 
Artikel 14: Intellektuelles Eigentum
14.1    Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel (und/oder seine Lieferanten) behält sich alle Rechte des Intellektuelles Eigentums auf die von uns gelieferten Dienstleistungen, Zeichnungen, Entwürfe und Skizzen vor, unabhängig davon, ob die Kosten dafür berechnet werden oder nicht, weil sie bleiben Eigentum der Kooperative Bauhaus Evakuierungs-Hilfsmittel (und/oder seine Lieferanten) und dürfen nicht vervielfältigt, nachgeahmt werden, ohne unser ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis und im Falle von Zeichnungen, Entwürfe und Skizzen, nicht an Dritte weitergegeben, gezeigt oder anderweitig verwendet werden.
 
Artikel 15: Anwendbares Recht und Wahl des Forums
15.1    Für sämtliche Rechtsbeziehungen, worauf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist bei Ausschließung, immer das niederländisches Recht anwendbar. Das Wiener Vertriebs-Verhalten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2             alle Streitigkeiten, direkt oder indirekt infolge der Vereinbarung, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden nur geklärt von dem zuständigen niederländischen Gericht, wenn die Streitigkeit gehört zur Kompetenz des Gericht, ist das Gericht in den Haag bei Ausschließung befugt.